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Beitrag vom 07.09.2012
Resolution der Repräsentantenversammlung der Jüdischen Gemeinde zu Berlin
AVIVA-Redaktion
Mit Bestürzung wurde die Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz "Berliner Rechtspraxis zum Umgang mit Beschneidungen" zur Kenntnis genommen. Diese ist ...
... eine flagrante Einmischung in die über 3000 Jahre alte Traditionen des Judentums.
Die Repräsentantenversammlung der Jüdischen Gemeinde zu Berlin lehnt daher diese Stellungnahme der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz einstimmig ab.
Laut Pressemitteilung Nr. 49/2012 vom 05.09.2012 erklärt Berlins Senator für Justiz und Verbraucherschutz, Thomas Heilmann (CDU), die Berliner Rechtspraxis zum Umgang mit Beschneidungen für die Zeit, in der eine bundesgesetzliche Regelung noch nicht geschaffen worden ist.
Demnach wird im Land Berlin grundsätzlich von der strafrechtlichen Verfolgung von religiös motivierten Beschneidungen abgesehen, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
Beide Elternteile bzw. die Sorgeberechtigten willigen schriftlich ein, nachdem sie ausführlich über die gesundheitlichen Risiken des Eingriffs aufgeklärt wurden.
Die Eltern weisen die religiöse Motivation und die religiöse Notwendigkeit der Beschneidung vor Religionsmündigkeit des Kindes nach (etwa zusammen mit der Einwilligungserklärung oder durch eine Bestätigung der jeweiligen Religionsgemeinschaft).
Der Eingriff wird nach medizinisch fachgerechtem Standard vorgenommen. Dazu gehören insbesondere die Sterilität der Umgebung sowie der medizinischen Hilfsmittel, eine größtmögliche Schmerzfreiheit und eine blutstillende Versorgung. Nach jetzigem Stand kann den Eingriff nur ein approbierter Arzt oder eine approbierte Ärztin durchführen.
Fehlen eine oder mehrere Voraussetzungen, ist die Strafbarkeit jeweils im Einzelfall durch Staatsanwälte und Gerichte zu prüfen.
Das Landgericht Köln hatte im Mai geurteilt, dass die Beschneidung eines Jungen grundsätzlich strafbar gewesen war und damit auch in Berlin für große Unsicherheit bei Ärzten sowie jüdischen und muslimischen Eltern ausgelöst. Einige Ärzte sowie das Jüdische Krankenhaus nehmen seither keine Beschneidungen mehr vor.
Senator Heilmann hat das Jüdische Krankenhaus am Dienstag in einem Brief über die Berliner Rechtspraxis informiert. Gleiches gilt für die Ärzte, die sich mit Fragen zum Thema Beschneidung an die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz und die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales gewandt hatten.
"Ich habe die Hoffnung, in der schwierigen Ãœbergangszeit wenigstens eine gewisse Erleichterung zu erzielen", sagte Thomas Heilmann.
Der Kölner Fall würde damit in Berlin eindeutig nicht strafrechtlich verfolgt, so Heilmann.
"Wir heißen muslimisches und jüdisches Leben in Berlin ausdrücklich willkommen. Das gilt auch für deren Religionsausübung."
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